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Werbung mit Influencern

21
.
February
2021
0 Minuten Lesezeit

Ob YouTuber*in, Blogger*in oder Instagramer*in – sie alle sind in der Werbung nicht mehr wegzudenken und eine Ergänzung zur klassischen Medien- und PR-Arbeit.  Sie geben für die junge Zielgruppe den Ton an, sind deren Vorbilder und lösen nicht selten den entscheidenden Kaufimpuls aus.

Viele Unternehmen setzen auf die Zusammenarbeit mit Influencer*innen. Sie betreiben Influencer Marketing. Doch bei solchen Kooperationen ist einiges zu beachten und folgende Fragen sollten nicht unbeantwortet bleiben:

  • Was will ich mit einer Kooperation erreichen?
  • Wie hoch ist mein Budget dafür?
  • Welche Influencer*in passt zu mir, zu meinem Projekt, zu meinem Unternehmen?

Die Fragen „Wer kann das konkret sein, wer kann meine Marke authentisch präsentieren und erreicht meine Zielgruppe“? sind schon schwieriger zu beantworten und bedürfen einer umfassenden Recherche. Nicht außer Acht zu lassen, sind dann auch Informationen über die Reichweite, auf welches Themengebiet die Influenzer*in spezialisiert ist, in welchem Land, in welcher Region oder in welchem Umfeld sie/er agiert und welche Bedeutung das für mein Produkt hat.

Die Interaktionen unter den jeweiligen Beiträgen sind von Relevanz bei der Auswahl der Influenzer*in. Bei regionalen Kampagnen macht es wenig Sinn auf internationale Influencer*innen zu setzen. Hier ist man mit Mikroinfluencer*innen, die die Region und ihre Community gut kennen, besser beraten. Denn schlussendlich geht es um Glaubwürdigkeit und Authentizität. Und wenn wir schon bei Glaubwürdigkeit sind, seriöse Influencer*innen haben auf jeden Fall ein Impressum und kennzeichnen die Werbung auch als solche.

Hat man die passende Influencer*in gefunden geht es um die Vergütung und den konkreten Inhalt der Zusammenarbeit. Es sollten unter anderem die Gestaltung der Beiträge, Anzahl der Postings, beigestelltes Material, No-Gos, Freigaben, Kennzeichnungspflicht etc. schriftlich festgehalten werden.

Apropos Kennzeichnungspflicht: Jeder Kooperationspost/= Werbung muss als solcher von der Influenzer*in korrekt gekennzeichnet werden. Eine Erwähnung oder ein Hashtag reichen nicht aus. Verantwortlich dafür, dass dies auch gemacht wird, ist das Unternehmen.

Den No-Gos ist bei der Vereinbarung besonders viel Augenmerk zu schenken, denn Negativ-Beispiele bzw. Influencer-Fails gibt es bereits genug.

Wenn man die richtige Auswahl trifft, sich gut auf so eine Kooperation vorbereitet, alle möglichen No-Go Szenarien geistig durchspielt und der Influenzer*in ein genaues Briefing gibt, was sie/er posten darf, kann man mit vergleichsweise wenig Geld einer großen bzw. relevanten Zielgruppe die Marke/das Produkt glaubhaft präsentieren.

Wir beraten Sie gerne.

Petra Menasse-Eibensteiner

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