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Web Accessibility wird zunehmend relevanter

20
.
May
2022
0 Minuten Lesezeit

Die Pandemie hat unser aller Leben enorm eingeschränkt. Während wir zu Hause saßen und viele Aktivitäten online tätigen mussten, wurde uns die Abhängigkeit bewusst. Wir erkannten dass das Web nicht für jeden/jede gleich gut zugänglich ist. Gerade in Zeiten, in denen die Onlineaktivität im privaten wie auch beruflichen Umfeld immer intensiver wird, ist die Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit für alle Menschen von großer Bedeutung. Der Digital News Report 2021 von Reuters verdeutlicht den Anstieg der Internetnutzung der Österreicher:innen (1).

 

Web-Barrierefreiheit in Österreich

Es ist wichtig, dass die Online-Kommunikation in Österreich einen höheren Standard an Barrierefreiheit erreicht. Menschen mit Sinnes- und kognitiver Behinderung sowie mit Leseeinschränkung wird der Zugang zu Kommunikationsangeboten und Dienstleistungen im Web sowohl im privaten als auch beruflichen Alltag erschwert.  

Mit sprachlichen, technischen und organisatorischen Verbesserungen könnten diese Barrieren in vielen Bereichen reduziert oder gar beseitigt werden. Eine Abhilfe bieten unter anderem einfache Sprache, Schriftdolmetschen und Audiodeskription.

Laut einer Umfrage der Statistik Austria aus dem Jahr 2015 leben in Österreich mehr als 1,3 Millionen Menschen mit einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung. Davon rund 216.000 Personen mit einer Sehbehinderung. Die Gesamtbevölkerung wird im Durchschnitt immer älter und es ist vorausberechenbar, dass die Anzahl an Personen mit einer Sehbehinderung zunehmen wird. Deswegen ist es umso wichtiger, im Bereich der digitalen Medien, Barrieren abzubauen und den barrierefreien Standard von Design, Inhalt und Struktur entsprechend anzupassen (2). Ein Design zu entwickeln, das Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsbarrieren einbezieht, ist keine leichte Aufgabe. Die Vielfältigkeit von Behinderungen führt zu großen Unterschieden in der Wahrnehmung von Online-Informationen. User:innen mit einer Sehbehinderung haben beispielsweise Probleme mit Bildern, Formularen, komplexen Tabellen und Popup-Fenstern. Für User:innen mit Hörschaden sind Podcasts oder Videoinformationen, die ohne Untertitel präsentiert werden eine Herausforderung. Webbenutzer:innen mit körperlichen Behinderungen haben Probleme mit der Tastaturnavigation oder kleinen Linkbereichen. User:innen mit sensorischen Störungen, wie Epilepsie müssen mit blinkenden Elementen vorsichtig sein, die Anfälle auslösen können. User:innen mit Lernschwierigkeiten haben Schwierigkeiten beim Lesen von Inhalten komplexer Webseiten und Formulare.

 

Vorteile einer barrierefreien Website

Warum sollte Ihre Website barrierefrei sein? Abgesehen davon, dass eine barrierefreie Website zeitgemäß ist, können mehr Menschen Ihre Website besuchen und Ihre Dienste nutzen. Wir sind noch weit davon entfernt, aber in Zukunft sollte sich die Frage der Barrierefreiheit gar nicht mehr stellen.

 

① User:innen profitieren von sichtbarerem Design. Ein sauberes visuelles Design und eine klare Struktur helfen, die Informationen und die Funktionen einer Website zu verstehen.

 

② Die Barrierefreiheit im Web ist eingroßartiger SEO-Booster. Es hilft den Algorithmen von Google, Inhalte zu verstehen.

 

③ Durch die Optimierung der Zugänglichkeit werden Informationen optimiert und schnell geladen. Dies kommt User:innen zugute, die auf dem Smartphone surfen, bei denen Bilder deaktiviert sind, um Bandbreite zu sparen.

 

④ Die Optimierung der Zugänglichkeit für User:innen kommt auch Nicht-Muttersprachlern zugute. Durch die Vereinfachung der Sprache und Botschaft des Online-Auftritts sind Informationen für fremdsprachige Besucher:innen leichter verständlich.

 

Wir empfehlen, die Barrierefreiheit während des gesamten Design- und Entwicklungsprozesses der Website mit zu berücksichtigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Webseite für Menschen mit Seh-, Audio- oder körperlichen Behinderungen geeignet ist. Wir führen regelmäßige Barrierefreiheitstests durch und sind im Austausch mit externen Beratern, die sich auf Online-Barrierefreiheit spezialisiert haben.

 

 

Richtlinien für Österreich

Um die Teilhabe aller EU-Bürger:innen sicherzustellen, sieht die EU-Richtlinie „EU Web Accessibility Directive“ vor, dass der Webauftritt des öffentlichen Sektors den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 entsprechen muss (3).

 

Die Richtlinie für Webseiten und Apps des Bundes wurde in Österreich durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, kurz „WZG” umgesetzt und ist seit 23. Juli 2019 in Kraft. Seitdem müssen Webauftritte des öffentlichen Sektors eine Barrierefreiheits-Erklärung aufweisen, es müssen Beschwerden entgegengenommen werden, sowie Mängel innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden.

 

Das gesellschaftliche Ziel ist die vollständige Barrierefreiheit im Web, damit alle User:innen und insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen Zugang zu Informationen haben (4).

 

Seit 1. Jänner 2016 gilt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, genannt Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG, für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich und hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die darin geforderte Barrierefreiheit gilt für alle Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und damit auch für die verschiedenen Formen der Kommunikation. Somit müssen auch Unternehmen Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung stellen. Unverhältnismäßige Barrieren können nach diesem Gesetz eine Diskriminierung darstellen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen (5).

 

Wenn es um Online-Zugänglichkeit geht, können die weltweit unterschiedlichen Richtlinien und Vorschriften verwirrend sein. Haben Sie Fragen dazu? Wollen Sie wissen, ob ihre Website barrierefrei ist? Dann melden Sie sich doch einfach bei uns – menasse & menasse Kommunikation

Quellen:
1. Digital Newsreport 2021

2. Sozialministerium 2016: Menschen mit Behinderungen in Österreich

3. Digitale Services müssen für alle zugänglich sein

4. Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG

5. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Nico Eibensteiner

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